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Tarifvertrag Altenpflege:Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas lehnt Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ab

Berlin, 25. Februar 2021. Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat in ihrer heutigen Sitzung den Antrag des Arbeitgeberverbandes BVAP und der Gewerkschaft ver.di an das Bundesarbeitsministerium, den zwischen ihnen abgeschlossenen Tarifvertrags für die Altenpflege für allgemeinverbindlich zu erklären, abgelehnt.

Die Arbeitsrechtliche Kommission ist unabhängig und trifft ihre Entscheidung zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten innerhalb der Caritas ohne Beteiligung oder Weisungsrecht anderer Organe des Verbandes.

„Ich nehme die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Kenntnis. Offenbar hat die Kommission mehrheitlich befunden, dass sich der vorgelegte Tarifvertrag nachteilig auf den caritaseigenen Tarif und auf die Einrichtungen und Dienste der Caritas sowie deren Beschäftigte ausgewirkt hätte und letztlich nicht zur Verbesserung der Bedingungen in der Pflege beigetragen hätte,“ so Caritas-Präsident Peter Neher.

„Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit langem und unabhängig von der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission auch in Zukunft für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ein. Nur so kann der Beruf attraktiver werden und der Personalmangel in diesem Bereich, den wir in der Coronakrise noch schmerzhafter zu spüren bekommen, behoben werden,“ so Neher weiter. „Es braucht für nachhaltige Verbesserungen in der Pflege eine umfassende Reform des gesamten Systems einschließlich der dafür notwendigen Finanzierung. Für eine solche Reform setzt sich die Caritas konsequent ein und hat auch eigene Vorschläge eingebracht“.


Hintergrund: 

Die 62-köpfige Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas, bestehend aus 31 Mitgliedern der Dienstgeber- und 31 Mitgliedern der Dienstnehmerseite, ist zuständig für die Gestaltung des Arbeitsrechts für die etwa 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas in Deutschland. Sie beschließt unabhängig den caritaseigenen AVR-Tarif. Bei der Caritas sind über 160.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege beschäftigt. Das Arbeitnehmerentsendegesetz sieht vor, dass die Arbeitsrechtliche Kommission von Caritas und Diakonie Anträge auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Pflege prüfen.
 


Kontakt zur Arbeitsrechtlichen Kommission

 

  • Für die Arbeitgeberseite: Norbert Altmann, sprecher@caritasdienstgeber.de, 0171 932 6163
  • Für die Arbeitnehmerseite: Rolf Cleophas, rolf.cleophas@gmail.com, 01577 534 2006