Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Die Ursachen sind vielfältig: Der Verlust des Arbeitsplatzes, Trennung und Scheidung oder andere kritische Lebensereignisse können dazu führen, dass das monatliche Einkommen nicht mehr zur Deckung der Lebenshaltungskosten sowie fälliger Rechnungen und Raten ausreicht.

Wir helfen, wenn:

  • Ihre finanzielle Situation Ihnen Sorgen bereitet
  • Sie sich nicht mehr zum Briefkasten trauen
  • Sie aufgrund der Schuldensituation nicht mehr richtig schlafen können
  • Ihr Einkommen nicht mehr zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes reicht
  • der Energieversorger die Einstellung von Strom oder Gas ankündigt
  • Ihr Konto gepfändet wird und Sie nicht mehr an Ihr Geld kommen
  • die Finanzen immer häufiger Anlass zum Streit mit dem Partner und der Familie sind

Das Beratungsangebot ist vertraulich und kostenlos.

Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Giersmauer 1933098Paderborn

  • Fax: 05251 889-1219
  • Tel: 05251 889-1200
  • Öffnungs- / Sprechzeiten

    Montag: 8.30 - 13.00 Uhr
    Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 8.30 - 13.00 Uhr
    Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch: 8.30 - 13.00 Uhr
    Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr
    Donnerstag: 8.30 - 16.00 Uhr
    Freitag: 8.30 - 13.00 Uhr

  • Unsere Angebote
  • Erstgespräch
  • P-Konto-Bescheinigung
  • Informationsmaterial
  • Kontakt

Unsere Angebote

  • Gegenüberstellung der laufenden monatlichen Einkünfte und Ausgaben (Haushaltsplan)
  • Sicherstellung grundlegender Zahlungen wie Miete und Energiekosten (Existenzsicherung)
  • Suche nach Einsparmöglichkeiten
  • Erstellung einer Schuldenübersicht (Gläubigerliste)
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Entschuldung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens

Sie erklären sich bereit:

  • Ihre finanzielle Situation offenzulegen
  • Verbindlichkeiten anzugeben
  • die mit der Beratungsstelle getroffenen Vereinbarungen einzuhalten
  • während der Beratungszeit keine neuen Verbindlichkeiten einzugehen

Erstgespräch

Für einen ersten persönlichen Kontakt kommen Sie bitte in eine unserer offenen Sprechstunden,
die jeden 2. und 4. Dienstag eines Monats um 8.30 Uhr in der „Giersmauer 19“ in Paderborn stattfinden.

Sollten Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, steht Ihnen eine tägliche Sprechstunde von 11 Uhr - 12 Uhr in unseren Räumlichkeiten des Jobcenters Kreis Paderborn in der Hedwig-Dransfeld-Straße 1-3 zur Verfügung. Unsere Kollegin vom Caritasverband betreut diese Sprechstunde montags und mittwochs, eine Kollegin der Diakonie an den anderen Tagen. Die Beratung findet im Gebäude C in Zimmer 262 statt.

Für beide Sprechstunden benötigen Sie keine vorherige Anmeldung, Sie sollten aber Wartezeit einplanen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei großem Andrang begrenzen müssen.

Darüber hinaus bieten wir keine Termine für einen ersten persönlichen Kontakt an - außer bei Ihnen droht der Verlust Ihrer Wohnung oder der Energieversorgung. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen telefonisch Kontakt zu uns auf. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wenn wir Ihren Anruf nicht direkt entgegennehmen können. Wir rufen Sie zurück.

Sollten Sie eine P-Konto-Bescheinigung benötigen, finden Sie weitere Informationen auf unserer Internetseite unter dem Punkt „P-Konto-Bescheinigung“.
Sofern Sie aktuell selbstständig sind, wenden Sie sich für weitere Hilfe an die Wirtschaftsförderung der Stadt Paderborn.

P-Konto-Bescheinigung

Wenn Sie aufgrund einer Kontopfändung nicht mehr über das Geld auf Ihrem Konto verfügen können, müssen Sie Ihr Girokonto bei Ihrer Bank in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Danach greift automatisch der aktuell gültige gesetzliche Grundfreibetrag für den Kontoinhabenden.

Sie benötigen eine P-Konto-Bescheinigung, wenn zusätzlich zum Grundfreibetrag weitere Beträge freigestellt werden können. Dazu gehören beispielsweise Freibeträge für unterhaltsberechtigte Familienangehörige, Kindergeld, Kinderzuschlag, Pflegegeld, Sozialleistungen, die Sie im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft erhalten etc.

Für die Erhöhung der weiteren Freibeträge müssen Nachweise erbracht werden. Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie am Ende des Textes.

Für das Ausstellen einer P-Konto-Bescheinigung erhalten Sie kurzfristig einen Termin. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf und hinterlassen uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wenn wir Ihren Anruf nicht direkt entgegennehmen können. Wir rufen Sie zurück.

Alternativ können Sie unter www.konbeo.nrw eine P-Konto-Bescheinigung online beantragen. 
KonBeO steht für KontoBescheinigungOnline. Es handelt sich um ein kostenfreies Angebot der Verbraucherzentrale NRW. 
Bitte beachten Sie hierzu auch die Datenschutzhinweise der Verbraucherzentrale NRW. 
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt digital von uns, wenn Sie Ihren Wohnort im Stadt- oder Kreisgebiet Paderborn haben.

Hilfreiche Informationen zum Pfändungsschutzkonto finden Sie auf den Internetseiten vom Deutschen Caritasverband e.V.:

Häufig gestellte Fragen zur Kontopfändung


Unterlagen, die Sie für eine P-Konto-Bescheinigung benötigen:

  • EC-Karte

Sie sind unterhaltspflichtig? Sie haben Kinder?

  • Geburtsurkunde für jedes Kind oder aktuellen Bescheid des Jobcenters
  • Wenn Sie das Kindergeld erhalten, dann einen Nachweis über den Erhalt des Kindergeldes auf dem eigenen Konto (aktueller Kontoauszug)
  • Wenn Sie Unterhalt zahlen den Nachweis über Zahlungen des Unterhalts (aktueller Kontoauszug)

Sie sind verheiratet?

  • Heiratsurkunde

Sie erhalten Pflegegeld / Blindengeld / Kinderzuschlag?

  • Nachweis über Bescheide der Behörden und aktueller Kontoauszug

Sie sind alleinstehend und zahlen keinen Unterhalt?

  • Sie benötigen keine Bescheinigung! 

Informationsmaterial

Kontakt

Jennifer Engelmann

Giersmauer 1933098Paderborn

Nadine Hagemann

Giersmauer 1933098Paderborn

Isabel Schulz

Giersmauer 1933098Paderborn

Theresia Bentrup-Falke

Giersmauer 1933098Paderborn