Sagen Sie uns die Meinung!
Lob, Kritik oder Beschwerde? Nur her damit!
Was gut läuft, freut uns – was nicht passt, wollen wir ändern. Offenheit bringt uns weiter.
Unser Leitbild sagt klar:
„Lob, Anerkennung und konstruktive Kritik sind fest in unserer Kultur verankert.“
Nutzen Sie unser Online-Formular, oder wenden Sie sich direkt an die zuständige Einrichtung.
Das Hinweisgeberschutzgesetz - unabhängiges Meldesystem
Dem Caritasverband Paderborn e.V. ist es besonders wichtig, allen Mitarbeiter*innen eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten. Aber: Wo Menschen arbeiten, kann es auch passieren, dass Fehler gemacht werden.
Nur wer Fehler erkennt, kann auch Schaden vermeiden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Handlungen im Mitarbeiter*innen-Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen, können Sie über den genannten Meldekanal Hinweise abgeben. Grundlage für das Meldesystem ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Damit das mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit geschieht, wurde die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft (cdg) als externe Meldestelle beauftragt. Wir versprechen Schutz für die Hinweisgeber*innen und die Mitarbeiter*innen, die bei der Aufklärung des Hinweises mitwirken. Den Meldekanal erreichen Sie unter:
www.sicher-melden.de/caritas
Wichtig dabei ist: Es geht um die Meldung von Straftaten!
Um Ihren Hinweis bearbeiten zu können, formulieren Sie die Meldung bitte so konkret wie möglich und orientieren Sie sich an den W-Fragen (Wer? Was? Wann? Wie? Wo?). Weitere Informationen finden Sie in unserer Verfahrensordnung Hinweisgeberschutz, die Sie als Download abrufen können.
Hinweis
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kontakt
CDG Caritas Dienstleistungsgenossenschaft
im Erzbistum Paderborn gemeinnützige eG
Uhlenstr. 7, 33098 Paderborn
hinweisgeberschutzcaritas-cdg.de
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz- unabhängiges Meldesystem
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten.
Hierzu zählen Themen wie Schutz vor Kinderarbeit; faire Löhne; Umwelt-und Naturschutz; Gleichbehandlung und vieles mehr.
Die Pflichten, die sich aus der Gesetzesgrundlage ergeben, gelten sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für das Handeln von Vertragspartnern und weiteren (unmittelbaren) Zulieferern. Aus diesem Grund hat der Caritasverband Paderborn e.V. eine Grundsatzerklärung entwickelt, welche genau diese Aspekte abbildet.
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, an der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage mitzuwirken, in dem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für Unternehmen festlegt. Es gibt einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.
Wie wird ein Hinweis eingereicht?
Sollten Sie im Rahmen des LkSG- Hinweise an uns richten wollen, nutzen Sie dafür unser Meldesystem unter
Alle Hinweise werden sicher und vertraulich von uns bearbeitet. Nach Eingang der Meldung wird dem Hinweisgebenden der Erhalt der Meldung innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Nach Abgabe der Meldung wird vom System eine Hinweis-ID und ein zugehöriges Passwort generiert, mithilfe dessen der Hinweisgebende den ausgelösten Hinweis nachverfolgen und ggf. mit der internen Meldestelle kommunizieren kann.
Kontakt
CDG Caritas Dienstleistungsgenossenschaft
im Erzbistum Paderborn gemeinnützige eG
Uhlenstr. 7, 33098 Paderborn
www.caritas-cdg.de
hinweisgeberschutzcaritas-cdg.de | telefonische Meldung: 05251 889 0128
Weitere Informationen finden Sie in unserer Grundsatzerklärung LkSG und unserer Verfahrensordnung zum LkSG, die Sie als Download abrufen können.
Download
Verfahrensordnung für das LkSG
Grundsatzerklärung zum LkSG