Ausländerrechtliche Beratungskommission der Stadt Paderborn
Seit dem Jahr 2023 besteht für Ausländerinnen und Ausländer, die hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus einen Härtefall geltend machen möchten, die Möglichkeit, sich an die neu geschaffene Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK) der Stadt Paderborn zu wenden. Diese entscheidet mittels einer Vorabprüfung, ob sie sich mit einem Antrag befasst. Sofern die Kommission vom Vorliegen eines Härtefalls ausgeht, beantragt die Ausländerbehörde der Stadt Paderborn bei der Härtefallkommission des Landes NRW ein Ersuchen zum Zwecke der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 23a AufenthG. Dieses Verfahren soll ermöglichen, Zugewanderten, die aufgrund einer außergewöhnlichen Härte oder besonderer Integrationsperspektiven eine Aufenthaltsverfestigung begehren, schnell und unbürokratisch zu helfen.
Die Ausländerrechtliche Beratungskommission ist paritätisch besetzt. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Paderborn sowie der freien Wohlfahrt an.
Der Antrag ist formlos an die Geschäftsstelle der Ausländerrechtlichen Beratungskommission zu richten. Diese ist im Caritasverband Paderborn, Fachdienst für Integration und Migration MiCado, eingerichtet worden. Weitergehende Informationen finden Sie in den Anlagen, die zum download bereit gestellt sind.